gezogener Wechsel

gezogener Wechsel
Tratte; unbedingte Anweisung des Ausstellers (Trassant) an den Bezogenen (Trassat), eine bestimmte Geldsumme an einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt ausgewiesenen (Remittent) zu zahlen. Der Aussteller kann den  Wechsel zu seiner eigenen Verfügung (an eigene Order) oder zur Verfügung eines Wechselnehmers (an fremde Order) stellen. Der g.W. stellt eine Zahlungsanweisung dar, die durch das Akzept zu einer Zahlungsverpflichtung des Bezogenen wird. Der g.W. ist die gebräuchlichste Form des Wechsels.
- Sonderform:  Sichttratte.
- Gegensatz:  Solawechsel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Wechsel (Urkunde) — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel Urkunde — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechsel — Wechsel. W. recht (lat. jus cambiale), W. kunde, W.wissenschaft, umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die bedeutendsten Handelsplätze haben ihre eigenen W. ordnungen, W.gesetze, insofern ist das W. recht meistens partikulär, doch kann …   Herders Conversations-Lexikon

  • trassiert-eigener Wechsel — ⇡ Wechsel, bei dem sich der ⇡ Aussteller eines Wertpapiers selbst als ⇡ Bezogener benennt (Art. 3 II WG); kommt überwiegend als ⇡ Kommanditwechsel vor. Er ist kein ⇡ Solawechsel, sondern ⇡ gezogener Wechsel und folgt dessen Regeln: Der Aussteller …   Lexikon der Economics

  • Sola-Wechsel — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Tratte — ⇡ gezogener Wechsel …   Lexikon der Economics

  • Sichttratte — ⇡ gezogener Wechsel (Tratte), der bei Vorlage (bei Sicht) zahlbar ist. Im Exportgeschäft werden S. v.a. beim Dokumenteninkasso (⇡ Inkasso) und Dokumentenakkreditiv (⇡ Akkreditiv) verwendet, falls ihre Ausstellung vorgeschrieben ist. Wenn beim… …   Lexikon der Economics

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

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